S t
i f t u n g s r i c h t l i n i e n
Deutsche Arthrose Stiftung
§ 1
Grundsätzliches
Es ist der
ausdrückliche Wille der Stiftungsgründer, dass sich die
Stiftung, ihre handelnden Organe und Mitarbeiter im
Innen- und Aussenverhältnis an einem Leitbild orientieren, dessen
Grundzüge in den Stiftungsrichtlinien dargestellt werden.
Weiterhin werden in den Stiftungsrichtlinien die ergänzenden
Einrichtungen der Stiftung festgelegt.
§ 2
Gültigkeitsbereich
Die
Stiftungsrichtlinien sind die innere Verfassung der Stiftung.
Sie geben Orientierungregeln zum Verhalten der Stiftungsorgane,
den Organmitglieder und Mitarbeiter vor. Die
Stiftungsrichtlinien sind der Stiftungssatzung untergeordnet
und dürfen zu dieser nicht in Widerspruch
stehen.
§ 3
Leitbilder und grundsätzliche Orientierung
-
Neutralitäts-Gebot
Die Stiftung
ist eine neutrale Instanz und unabhängig von den Anbietern
des Gesundheitsmarktes. Die Stiftung hat sich in ihren
Publikationen objektiv und anbieterneutral zu verhalten und
bei der Beurteilung von Therapieformen auf Wirkstoffe und
Verfahren mit Orientierung an der evidenz-basierenden
Medizin zu konzentrieren. Die Stiftung beteiligt sich nicht
an Vermarktungskampagnen von Therapieanbietern und macht
sich nicht deren Vermarktungsbegriffe und Argumentationen
zueigen.
-
Transparenz
Es ist der
ausdrückliche Wille der Stiftungsgründer, dass die Stiftung
gegenüber der Öffentlichkeit die Leitlinien ihres Handelns,
ihre Aktivitäten und Projekte, Einnahmen und Ausgaben offen
darlegt. Diese Informationen sollen für jedermann zugänglich
sein. Wirtschaftliche Informationen werden strukturiert in
Jahresberichten veröffentlicht. Die Bezahlung der
Mitarbeiter der Stiftung hat sich an den Vergütungen
vergleichbarer Tätigkeiten des Öffentlichen Dienstes zu
orientieren.
-
Unabhängigkeit
Die Stiftung
soll immer auf ihre Unabhängigkeit gegenüber den Teilnehmern
des Gesundheitsmarktes bedacht sein und insbesondere zu den
einzelnen Therapie-Anbietern und industriellen
Interessensgruppen eine angemessene Distanz einhalten.
Politisch und konfessionell verhält sich die Stiftung
neutral. Projektbezogene Kooperationen mit
Wirtschaftsunternehmen sind nur dann möglich wenn sie sich
im Einklang mit den satzungsgemäßen Zielen und Aufgaben der
Stiftung durchführen lassen und diese unterstützen.
-
Wissenschaftliche Orientierung
Die Stiftung
orientiert sich an der wissenschaftlich belegten Medizin.
Bei wissenschaftlich umstrittenen Themen nimmt sie im
Zweifelsfall die distanziert-skeptische Haltung ein.Die
Stiftung nimmt in der Beurteilung medizinischer Fragen und
insbesondere zur Beurteilung der Wirksamkeit einzelner
Therapieformen und bei Medien-Sensationen aller Art erst
dann Stellung, wenn ihr dazu wissenschaftlich anerkannte
Daten vorliegen.Wirksamkeitsstudien – insbesondere verdeckt
oder offen herstellerabhängige Studien - sind für die
Stiftung nur dann von Belang wenn sie von der unabhängigen
Medizinwissenschaft akzeptiert wurden. Gegebenenfalls ist
vorab der Wissenschaftliche Beirat der Stiftung zur
Meinungsbildung mit einzubeziehen.
-
Beschränkung
von Werbung, Sponsoring und Kooperation mit
Wirtschaftsunternehmen
Die Haltung
der Stiftung gegenüber Wirtschaftsunternehmen ist von
weitgehender Distanz gekennzeichnet. Sensible Projekte wie
der authentische Erfahrungsaustausch unter Betroffenen
müssen frei von jeglichen kommerziellen Einflüssen bleiben.
Für redaktionelle Projekte mit zeitungsähnlichem Charakter
wie z.B. einer Mitgliederzeitung gilt das nicht, wenn
Werbung und Sponsoring deutlich als solches erkennbar sind
und den Grundsätzen der Stiftung nicht
widersprechen.Werblich gefärbte Redaktionsbeiträge sind
dabei strikt untersagt.
-
Seriosität und
Integrität
Mitglieder der
Organe der Stiftung, untergeordnete Organisationen und
Mitarbeiter haben bei Tätigkeiten im Namen der Stiftung alle
Handlungen und Verlautbarungen zu unterlassen, die der
Seriosität und Integrität der Stiftung schaden könnten.
Mitarbeiter der Stiftung dürfen nicht der
Scientology-Organisation angehören und müssen dies vorab als
Bestandteil ihres Arbeitsvertrages erklären
(Anti-Scientology-Klausel).
-
Wirtschaftlichkeits-Gebot
Die Stiftung
konzentriert sich auf eine optimale Erfüllung des
satzungsgemäßen Auftrages bei gleichzeitiger Optimierung der
dabei entstehenden Kosten. Der Anteil der Verwaltungskosten
am Gesamtbudget soll allgemein akzeptierte Werte
vergleichbarer Organisationen nicht überschreiten.
§ 4 Das
Kuratorium der Deutschen Arthrose Stiftung
-
Das Kuratorium
ist zuständig für die Nominierung und Auswahl der
Preisträger des Wissenschaftspreises der Deutschen Arthrose
Stiftung. Dieser wird als Auszeichnung für herausragende
wissenschaftliche Leistungen im Umfeld der Arthroseforschung
vergeben.
-
Die Auslobung
und Dotierung des Preises erfolgt in einer öffentlichen
Ausschreibung. Der Ablauf wird in einer gesonderten
Verfahrensanweisung beschrieben.
-
Jedes
Kuratoriumsmitglied hat im Kuratorium eine Stimme. Die
Mitglieder des Stiftungsvorstands und des Stiftungsrates
sind ebenfalls stimmberechtigt.
-
Das Kuratorium
ist nach §7 der Stiftungssatzung eine ergänzende Einrichtung
der Stiftung mit beratender Funktion, die
Kuratoriumsmitglieder tragen deshalb keinerlei rechtliche,
finanzielle, steuerliche oder sonstige
Verantwortung.
-
Die Mitglieder
des Kuratoriums werden vom Vorstand auf unbestimmte Zeit
berufen. Die Anzahl der Kuratoriumsmitglieder ist nicht
festgelegt.
-
Die
Mitgliedschaft ist ein Ehrenamt und
unentgeltlich.
§ 5 Der
wissenschaftliche Beirat der Deutschen Arthrose
Stiftung
-
Der
wissenschaftliche Beirat ist nach §7 der Stiftungssatzung
eine ergänzende Einrichtung der Stiftung mit beratender
Funktion. Der wissenschaftliche Beirat unterstützt den
Vorstand der Deutschen Arthrose Stiftung bei
wissenschaftlichen Fragen.
-
Die Mitglieder
des wissenschaftlichen Beirats werden vom Vorstand auf
unbestimmte Zeit berufen.Die Anzahl der Mitglieder ist nicht
festgelegt.
-
Die
Mitgliedschaft ist ein Ehrenamt und
unentgeltlich.
§ 6 Der
kaufmännische Beirat der Deutschen Arthrose
Stiftung
-
Der
kaufmännische Beirat ist nach §7 der Stiftungssatzung eine
ergänzende Einrichtung der Stiftung mit beratender Funktion.
Der kaufmännische Beirat unterstützt den Vorstand der
Deutschen Arthrose Stiftung bei kaufmännischen
Fragen.
-
Die Mitglieder
des kaufmännischen Beirats werden vom Vorstand auf
unbestimmte Zeit berufen.Die Anzahl der Mitglieder ist nicht
festgelegt.
-
Die
Mitgliedschaft ist ein Ehrenamt und
unentgeltlich.
§ 7 Der
Ethik-Rat der Deutschen Arthrose Stiftung
-
Der Ethik-Rat
ist nach §7 der Stiftungssatzung ist eine ergänzende
Einrichtung der Stiftung mit beratender Funktion. Der
Ethik-Rat unterstützt den Vorstand der Deutschen Arthrose
Stiftung bei ethischen Fragen.
-
Die Mitglieder
des Ethik-Rates werden vom Vorstand auf unbestimmte Zeit
berufen.Die Anzahl der Mitglieder ist nicht
festgelegt.
-
Die
Mitgliedschaft ist ein Ehrenamt und
unentgeltlich.
§ 8
Inkrafttreten
Die
Stiftungsrichtlinien in der vorliegenden Form treten durch
Beschluss des Vorstands in Kraft. Dieser ist
untenstehend unterzeichnet erfolgt.
. . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Silvia
Kaczmarek Uwe
Kaczmarek